Hausordnung

Wo viele Menschen arbeiten und lernen, ist es besonders wichtig, dass man aufeinander Rücksicht nimmt. Klare Regeln und Abmachungen sollen dabei helfen, Konflikte und Schäden zu vermeiden.

Unterrichtsbeginn

  • Der Unterricht beginnt 07.30 Uhr, die Aufsicht im Schulgebäude beginnt mit dem Einlass 07.15 Uhr als Oberaufsicht.
  • Auswärtige Schüler halten sich bis zum Einlass im Speiseraum auf. Schüler, die mit einem Fahrzeug in die Schule kommen, stellen ihre Fahrzeuge an den vorgesehenen Standorten ab.
  • Mit dem Vorklingeln 07.25 Uhr sind alle Schüler in ihren Unterrichtsräumen. Für die Schüler, die später mit dem Unterricht beginnen, ist der Aufenthalt im Schulhaus nicht gestattet. Als Aufenthaltsort steht der Speiseraum zur Verfügung.

Pausenordnung

  • In den beiden großen Pausen gehen alle Schüler auf den Schulhof.
  • Die 2. große Pause ist die Mittagspause für die Essenteilnehmer. Nach dem Essen gehen auch sie zur Hofpause.
  • In den kleinen Pausen ist das Verlassen des Schulgebäudes nicht gestattet. Mit dem Vorklingeln sind alle Schüler in den Klassenräumen, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann und benachbarte Klassen nicht gestört werden.
  • Die Fenster bleiben während der Pausen geschlossen bzw. gekippt und gesichert.

Unterrichtsschluss

  • Die Schüler räumen den Klassenraum auf, reinigen die Tafel und stellen die Stühle auf die Tische.

Allgemeine Vorschriften

  • Den Anweisungen der Lehrer, der Sekretärin und des Hausmeisters sind Folge zu leisten.
  • Es ist selbstverständlich, die ausgeliehenen Bücher, das Mobiliar und die Klassenzimmer schonend und pfleglich zu behandeln. Unnötiger Müll und unnötige Verschmutzung müssen vom Verursacher umgehend beseitigt werden.
  • Bei mutwilligen Beschädigungen oder Verunreinigungen sind die Schüler bzw. Erziehungsberechtigten gegenüber dem Schulträger schadensersatzpflichtig.
  • Permanent-Marker sind in der Schule nicht erlaubt.
  • Das Benutzen von Mobiltelefonen und Smartwatches ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Mobiltelefone dürfen für die Dauer des Schultages im ausgeschalteten Zustand in der Schultasche verbleiben.  In Notfällen steht das Telefon im Sekretariat zur Verfügung. Bei Verstoß wird das Mobiltelefon eingezogen und in der Schulleitung verwahrt. Gleiches gilt für Smartwatches. Eine Abholung erfolgt durch einen Erziehungsberechtigten.
  • Der Konsum von Alkohol, Nikotin, Drogen und anderen Suchtmitteln ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das Mitbringen und/oder Benutzen von E-Zigaretten und E-Shishas ist untersagt.
  • Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
  • Das Mitbringen von Messern und Waffen jeglicher Art (auch Attrappen) oder anderer gefährlicher Gegenstände ist nicht erlaubt.
  • Für Wertgegenstände, Geldbeträge und Dinge, die nicht im Unterricht benötigt werden, besteht kein Versicherungsschutz.
  • Unfälle sind sofort einem Lehrer oder im Sekretariat zu melden, entdeckte Schäden sofort einem Lehrer oder dem Hausmeister anzuzeigen.
  • Der Hausmeister verwaltet die Fundsachen.
  • Das Verlassen des Schulgebäudes in Freistunden bzw. während des Schultages ist nicht gestattet.
  • Alle elektronischen Geräte, die digitale Medien abspielen können, gehören nicht zu Arbeitsmitteln, die für den Unterricht notwendig sind und verbleiben zu Hause. Bei Verstoß werden sie eingezogen und können nur durch die Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
  • Alle Bild- und Tonaufnahmen auf dem gesamten Schulgelände bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
  • Ist eine Klasse oder Gruppe 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, so meldet es ein Schüler im Sekretariat.
  • Unsere Schule ist ein Ort des Lernens. Es ist auf eine angemessene Kleidung zu achten, damit der Bildungsauftrag und der Schulfrieden durch die Bekleidung nicht gefährdet werden.

Diese Hausordnung ergänzt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Oberschulen im Freistaat Sachsen vom 11. Juli 2011.